Allgemeine Geschäftsbedingungen – November 2020

Für alle Angebote, Lieferungen, Werk-, Dienst- u. Agenturleistungen der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design sind allein die folgenden Bedingungen verbindlich. Durch ihr Vorliegen werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen davon, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schrift­lichen Zustimmung durch die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design und gelten auch dann immer nur für den jeweiligen Einzelfall. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Klausel(n) nicht.

2. Gegenstand

Gegenstand der Bedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design auf den Gebieten der Werbegestaltung, Werbeberatung, Design, Schilder- u. Lichtreklameherstellung, Beschriftungstechnik, Fahrzeug-, Fassaden-, Banden-, Planen- und Fensterbeschriftung, Layout-Erstellung, der Buchstabentechnik, Montage & Druck­vorlagenstellung sowie der Textilveredelung (Druck & Stick).

3. Urheberrecht – Abwicklung

An allen Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Schaltbildern, Kostenvoranschlägen, Statiken etc. behält sich die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die vorgenannten Zeichnungen etc. dürfen keiner dritten Person zugänglich gemacht werden. Weitere Verwendung des Entwurfes etc. ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design. Skizzen, Entwürfe, Probeschilder etc. werden, sollte keine gegenteilige Vereinbarung ge­troffen worden sein, nach Aufwand berechnet. Alle Unterlagen sind, sofern eine Auftrags­erteilung gegenüber der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung & Design nicht erfolgt, unverzüglich zurück­zugeben. Ideen, Entwürfe, Konzepte, Muster, Produkte und Leistungen jeder Art werden von der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design nur gegen Berechnung erbracht. Diese dürfen weder vervielfältigt, noch nachgeahmt oder verändert werden. Eine Übertragung der Rechte der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design kann nur schriftlich gegen besondere Vergütung erfolgen. Auch durch Bezahlung erwirbt der Besteller nur das eingeschränkte Nutzungsrecht für den jeweils konkreten Auftragszweck. Bei Nachauflagen und erweiterten Verwendungs­zwecken etc. steht der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design, je nach Nutzungsgrad eine Nach­berechnung des Honorars in einer Höhe von bis zu 50 % zu. Korrekturvorlagen sind vom Auftrag­geber genau zu überprüfen, auch auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages hin. Fehlerkorrekturen sind deutlich zu kennzeichnen, denn sie sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Grundsätzliche – oder spätere – Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Für Ausführungen nach vom Besteller eingereichten Vorgaben hat dieser allein die Sorgfalts­pflicht. Bestellungen sind schriftlich vorzunehmen. Für Übermittlungsfehler sowie für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, ist eine Haftung der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design ausgeschlossen. Ebenso haftet die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design nicht für Mängel, die aufgrund undeutlicher Telefax-Bestellungen bzw. fehlerhafter ISDN- oder eMail Übermittlungen beruhen. Für alle von der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behält sich die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vor; dementsprechend wird die Mehr- oder Mindermenge berechnet. Teillieferungen sind zulässig. Durch die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design geschaffene Werbemittel kann diese sig­nieren (Urheberrecht), mit Fabrikationstext versehen und auch im Rahmen ihrer Eigen­werbung verwenden.

4. Treubindung

Die Treubindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Personen und Unternehmen durch die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design, z. B. im Bereich der Werbemittel­produktion oder Druckereiauswahl usw. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl dritter unter der Berücksichtigung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmög­lichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.

5. Media- und Druckereiaufträge

Aufträge an Werbeträger und Druckereien etc. erteilt die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den, für den Vertragspartner günstigsten, tarif­lichen Bedingungen. Die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design berechnet insoweit zusätzlich ihre Aufwendungen gemäß individual vertraglicher Vereinbarung.

6. Geheimhaltung

Die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design ist im Rahmen eines Vertrages zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Ver­tragspartners verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages heran­zieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltung besteht auch nach­vertraglich.

7. Genehmigungspflicht

Es besteht für die Anbringung von Schildern- und Lichtreklame / Außenwerbung eine öffent­lich-rechtliche Genehmigungspflicht. Zur Einholung der jeweiligen Genehmigungen ist der Vertragspartner auf eigene Rechnung verpflichtet, eine entgegenstehende Vereinbarung muss ausdrücklich erfolgen. Die Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Anträge kann, gegen Berechnung der entstehenden Kosten und ausdrücklichen Wunsch des Vertrags­partners, durch die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Anträge zeichnet der Vertragspartner verantwortlich. Bei Auftragserteilung ver­sichert der Vertragspartner, dass genehmigungsrechtliche Bedenken für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und er dieses vorher geprüft hat bzw. Genehmigungen eingeholt hat. Eine etwaige spätere Versagung der Genehmigung berührt die Verpflichtung des Vertrags­partners zur Erfüllung nicht.

8. Handelsübliche Abweichungen – Schönheitsfehler

Farben und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Auch können Liefer­qualitäten durch Vorlieferanten ohne Verschulden der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design ab­weichen. Dafür übernimmt diese keine Haftung. Bei Werbeanlagen in denen Kunststoffe und Acrylgläser verarbeitet werden, können geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einschlüsse oder Pickel auftreten. Derartige, geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Mangelrüge. Dabei ist von dem vertraglichen Zweck der Anlage auszugehen, ob nämlich durch derartige Mängel die Werbewirkung beeinträchtigt wird (geringfügige Beeinträchtigungen können z.B. bei einer hoch angebrachten Anlage nicht mehr erkannt werden). Auszugehen ist danach immer von der konkreten Anlage / Schild und einer Werbebeeinträchtigung durch einen Mangel. Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt, kann es zu Abweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, das der Folienfarbton der Beschriftung nicht genau mit den HKS-Farben des Papierdrucks oder DIN RAL übereinstimmt Diese Abweichungen können also nicht zur Reklamation der Anlage / Schilder- u./o. Lichtreklame, der Fahrzeug- o. Folienbeschriftung etc. führen.
9. Haftung – Mängelrügen

Der Auftraggeber hat gemäß § 377, 378 HGB Rügepflicht, die sich auch auf den Umfang der Lieferung (Menge/Stückzahl) bezieht. Die Frist zur Ausübung dieser Pflicht gilt auf fünf Werktage nach Wareneingang beim Besteller vereinbart. Werktage sind Montag bis Freitag. Ist die gelieferte Ware oder Leistung von der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design mangelhaft oder fehlt der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber eine zugesicherte Eigenschaft, so ist die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design berechtigt, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungs-ansprüche des Bestellers nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftet die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design dem Vertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es ist nicht Aufgabe der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design, die vertragliche Vereinbarung auf die wett­bewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Soweit die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design Subunternehmer in die Auftragsabwicklung einschaltet, haftet sie nicht für Fehler, Schäden oder Versäumnisse, die durch diese Dritten verursacht wurden. Etwaige Ersatzansprüche gegen diese gelten schon jetzt als an den Vertragspartner / Auftraggeber wirksam abge­treten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Auftragserfüllung. Es kann Minderung, nicht aber Schadensersatz gefordert werden. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. l BGB wird die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl Ersatzlieferung vornehmen. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sofern eine Eigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB zugesichert ist, sind Schadensersatzan­sprüche aus den §§ 463,480 Abs. 2 BGB nicht ausgeschlossen. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart worden sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten als nicht zugesichert ( § 494 BGB ist ausgeschlossen). Eine Bezugnahme auf DIN-Normen und ähnliches beinhalten nur eine nähere Warenbezeichnung und begründet ebenfalls keine Zusicherung, es sei denn, die Zusicherung wurde ausdrücklich vereinbart. Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigen­schaften sind alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners (z.B. aus Verzug, Unmög­lichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiver Vertrags­verletzung, unerlaubten Handlungen) gegen die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der genannten Personen. Bei Verzug und Unmöglichkeit besteht Haftung auch bei Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwen­dungen für eine Deckungsvereinbarung oder eine Ersatzvornahme. Insbesondere schließt die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design eine Haftung für die Bedruckung vom Kunden angelieferter Textilien aus. Jegliche Haftung von der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design erlischt, wenn Nacharbeiten, Bearbeitungen oder sonstige Änderungen ohne Zustimmung bzw. Freigabe von der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design vorgenommen werden. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design stehen nur unmittelbar dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Hinsichtlich der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gilt die gesetzliche Regelung, wobei sich die Gewährleistungsfrist im Falle einer Nachbesserung um den Zeitraum verlängert, den Nachbesserungsarbeiten in Anspruch nehmen. Andere als die vorstehenden Gewährleistungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.

10. Kostenermittlung, Preisgestaltung

Die im Angebot der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design aufgeführten Preise verstehen sich ausschließlich Montage und zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage u. Hochspannungsinstallation geliefert werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne Niederspannungs-, Hochspannungs-, Schaft- u. Erdschutzleitung, erforderlicher Gerüststellung sowie etwa anfallender Maurer-, Stemm-, Verputz- und Dachdeckerarbeiten. Der Netzanschluss technischer Anlagen erfolgt It. DIN VDO durch einen autorisierten Elektrobetrieb auf Kosten des Vertragspartners. Die in den Angeboten der Firma Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design angeführten Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Betrieb des Lieferers, ausschließlich Transport und Verpackung sowie evtl. Eilzuschläge. Lieferungen reisen auf Risiko und Gefahr des Empfängers. Es werden für Offerten u. Auftrags­bestätigungen immer gültige Tageskalkulationen angewandt, die bei Lieferung ohne weitere Rücksprache angepasst werden können, wenn sich zwischenzeitlich die Gestehungskosten durch Tarifänderungen oder Vorlieferanten verschoben haben sollten. Alle Angebote sind für die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design grundsätzlich freibleibend.

11. Lieferfristen

Eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit beginnt frühestens mit Vorliegen aller vom Vertragspartner beizubringenden Unterlagen und Produktionsfreigabe, samt vereinbarter Anzahlung. Lieferverzug kann mit 3 Wochen Nachfrist durch Einschreiben angemeldet werden. Bei höherer Gewalt, Streiks u./ o. Verschulden durch Vorlieferanten sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design ist zu Teil­lieferungen berechtigt die als eigenständiges Geschäft abgerechnet werden.

12. Zahlungsbedingungen – Verzug

Alle Rechnungen sind unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen innerhalb 5 Tagen, ohne Skontoabzug, nach Rechnungserhalt zahlbar. Jede Einzelleistung Lieferung gilt als gesonderter Auftrag. Bis zur endgültigen Regulierung gilt Eigentumsvorbehalt. Zahlungsverzug setzt 20 Tage nach Rechnungsdatum ein. Unabhängig der Geltendmachung von Inkassogebühren oder eines höheren Schadens, werden bei Verzug in Folge Mahnung, ohne besondere Ankündigung, Verzugszinsen berechnet (3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank). Im Falle eines Zwangsinkassos werden alle weiteren offenen Rechnungen des Vertragspartners automatisch einbezogen. Die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design ist berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit die Durchführung des Vertrages einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und die Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design ihrerseits bereits an den jeweiligen Lieferanten Abschlagszahlungen leisten muss. Wird der Firma Klaus Ortloff e.K. Werbung&Design ein Vermögensverfall des Vertragspartners bekannt, oder enthält der Auftrag ganz besondere Nebenkosten, ist abweichend von Ziff. 10 der Endbetrag des Gesamtauftrags, oder Teile davon, auf Anforderung hin sofort zahlbar.

Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.

Sonderbedingungen: Bei Kleinaufträgen unter 50,00 € und bei Erstkontakt – Barzahlung.

13. Einspruch – Erfüllungsort – Salvatorische Klausel

Einspruch gegen die Rechnungsstellung sollte nur begründet und unverzüglich erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile Arnstadt. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später vertieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücken soll eine angemessene Regelung treten.

Stand: November 2020